Neben Arzneimitteln können auch sogenannte Hilfsmittel zur Behandlung und Erhaltung der Gesundheit eingesetzt werden. Sie unterstützen therapeutische Maßnahmen, gleichen körperliche Einschränkungen aus oder beugen ihnen vor. Besonders für Senioren können diese Hilfsmittel eine erhebliche Erleichterung im Alltag darstellen. So helfen z. B. Rollatoren bei der Sturzprävention und tragen zu mehr Sicherheit und Mobilität im Alter bei.
Zu den gängigsten Hilfsmitteln zählen ebenso:
Auch im Bereich der Pädiatrie gibt es eine Vielzahl an geeigneten Hilfsmitteln. Dazu zählen unter anderem:
All diese Hilfsmittel können in der Regel von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen werden. Wie das funktioniert und worauf Sie dabei achten sollten, erfahren Sie in diesem Beitrag.
Die Krankenkassen übernehmen in der Regel die Kosten für medizinisch notwendige Hilfsmittel, sofern diese den gesundheitlichen Zustand verbessern, stabilisieren oder eine Einschränkung ausgleichen. Dazu gehören auch Serviceleistungen von Sanitätshäusern, Reparaturen und Ersatzteile.
Wichtig: Die Krankenkasse bezahlt in der Regel nur Standardmodelle, die den medizinischen Bedarf abdecken. Diese sind für Sie kostenfrei – abgesehen von der gesetzlichen Zuzahlung in Höhe von 10 % des Abgabepreises (mindestens 5 €, höchstens 10 €).
Sie haben immer Anspruch auf ein Angebot, das (bis auf die gesetzliche Zuzahlung) vollständig von der Krankenkasse finanziert wird. Wenn Ihnen das Sanitätshaus kein entsprechendes Modell anbietet, fragen Sie aktiv danach. Zusätzlich können Sie sich über mögliche Vorteile eines höherwertigen Produkts informieren.
Entscheiden Sie sich für ein Premium-Modell, das über die Standardausstattung hinausgeht, müssen Sie die Mehrkosten selbst tragen. Dabei ist die sogenannte Hilfsmittelnummer entscheidend: Hat ein Premium-Hilfsmittel eine solche Nummer, übernimmt die Kasse anteilig die Kosten – bis zur Höhe des vergleichbaren Standardprodukts.
Ihr Wunsch-Rollator mit Hilfsmittelnummer kostet 300 €. Die Krankenkasse übernimmt die Kosten für das Standardmodell in Höhe von 60 €. Die Differenz von 240 € tragen Sie selbst.
Wichtig: Wählen Sie ein Premium-Modell ohne Hilfsmittelnummer, müssen Sie die gesamten Kosten selbst übernehmen – es erfolgt keine Kostenbeteiligung durch die Krankenkasse.
Wieso sich diese Mehrkosten durchaus lohnen können und welche unterschiedlichen Premium-Modelle es auf dem Markt gibt, können Sie im Ratgeber Rollatoren-Auswahl am Beispiel der Rollatoren nachlesen.
💡 Es muss zwischen der gesetzlichen Zuzahlungspflicht (10% des von der Krankenkasse zu übernehmenden Betrags, mind. 5€, max. 10€) und Mehrkosten für ein Hilfsmittel unterschieden werden: Die gesetzliche Zuzahlung muss immer geleistet werden, auch wenn es sich um die Standard-Ausführung des Hilfsmittels handelt. Mehrkosten für ein Hilfsmittel kommen immer dann auf Sie zu, wenn Sie sich nach einer umfangreichen Beratung für eine Premium-Ausführung eines Hilfsmittels entscheiden, welche über den medizinisch notwendigen Bedarf hinausgeht.
In solchen Fällen werden Sie aufgefordert, eine schriftliche Mehrkostenerklärung abzugeben, mit der Sie bestätigen, über die zusätzlichen Kosten informiert worden zu sein und keine Erstattung bei Ihrer Krankenkasse zu beantragen.
Gut zu wissen:
Wenn ein Produkt sowohl dem alltäglichen Gebrauch als auch dem Ausgleich einer körperlichen Einschränkung dient (z. B. orthopädische Schuhe), fällt der Eigenanteil höher aus. In diesen Fällen orientiert sich der Betrag am Preis eines vergleichbaren Alltagsgegenstands (Straßenschuh) ohne therapeutischen Nutzen.
Die Krankenkasse prüft, ob das benötigte Hilfsmittel medizinisch notwendig ist. Um die medizinische Notwendigkeit nachzuweisen, dient das ärztliche Rezept: wenn Sie ein Hilfsmittel benötigen, führt der erste Weg also immer zu Ihrer Ärztin oder Ihrem Arzt. Achten Sie bei der Ausstellung des Rezeptes unbedingt darauf, dass die medizinische Notwendigkeit daraus hervorgeht. Sollte ein höherwertiges Hilfsmittel im Einzelfall medizinisch erforderlich sein, ist die Krankenkasse verpflichtet, auf Antrag entsprechend höhere Kosten zu übernehmen. Das ist zum Beispiel bei erheblichen und notwendigen Funktionsvorteilen der Fall. Dies muss ebenfalls aus dem Rezept hervorgehen. Sollte für Sie ein bestimmtes Modell am besten geeignet sein, bitten Sie darum, das Modell explizit zu benennen, im Idealfall mit der dazugehörigen Hilfsmittelnummer.
Folgenden Ablauf gilt es bei der Beantragung eines Hilfsmittels zu beachten:
Lehnt die Krankenkasse Ihren Antrag ab, erhalten Sie einen schriftlichen Bescheid. Sie können Widerspruch einlegen:
Wichtig: Der Widerspruch muss schriftlich erfolgen. Eine ärztliche Stellungnahme kann die Begründung unterstützen und die Erfolgsaussichten Ihres Widerspruchs verbessern. Reichen Sie die Begründung ggf. später nach, kündigen Sie dies aber formlos in Ihrem Widerspruchsschreiben an.
Versenden Sie den Widerspruch per Einschreiben mit Rückschein oder Fax mit Sendeprotokoll, um den fristgerechten Eingang nachweisen zu können.
Viele Hilfsmittel können mittlerweile auch online bestellt werden. Das ist schnell, bequem und meistens auch etwas günstiger. Allerdings ist bei medizinischen Hilfsmitteln oft eine individuelle Beratung und Anpassung erforderlich. Zudem muss eine gewisse Qualität sichergestellt sein. Die Europäische Medizinprodukteverordnung „Medical Device Regulation“ (MDR) gibt ein Mindestmaß an Qualität aus, an welches sich Medizinproduktehersteller bei ihren Produkten halten müssen. Diese einheitlichen Standards gewährleisten, dass die Produkte sicher und Achten Sie hierbei vor allem auf:
Der Online-Handel bietet einige Vorteile, wie etwa eine schnelle und bequeme Abwicklung sowie meist etwas günstigere Preise. Bedenken Sie allerdings, dass medizinische Hilfsmittel oftmals an den Anwender angepasst bzw. der Anwender in das Hilfsmittel eingewiesen werden muss. Diesen Service kann der Online-Handel nicht bieten. Hier empfiehlt es sich, eine individuelle Beratung vom Fachpersonal im Handel vor Ort einzuholen.
Ein Hilfsmittel online zu kaufen, kann sinnvoll sein – allerdings nur dann, wenn genau feststeht, welches Produkt Sie zur Unterstützung Ihrer Einschränkung wirklich benötigen. Bevor Sie eine Bestellung aufgeben, sollte in jedem Fall ärztlich abgeklärt werden, ob die körperliche Beeinträchtigung möglicherweise auf eine Erkrankung zurückzuführen ist, die anders behandelt werden muss als durch ein ausgleichendes Hilfsmittel.
Mehr Informationen zu Pflegemitteln finden Sie in unserem Pflegemittel-Ratgeber
Falls Sie weitere Hilfe bei der Antragsstellung von Hilfsmitteln benötigen, ist es sinnvoll sich vorab bei Ihrer Krankenkasse zu informieren oder ein Ihnen bekanntes Sanitätshaus aufzusuchen.
Wie Sie bereits erfahren haben, werden nicht alle Hilfsmittel von der Krankenkasse übernommen. Es gibt eine Liste von Hilfsmitteln, die als medizinisch notwendig gelten und die von Krankenkassen erstattet werden. Der Spitzenverband der gesetzlichen Krankenkassen hat hierzu den sogenannten Hilfsmittelkatalog erstellt. Hier finden Sie geprüfte Produkte mit Herstellerangaben und der jeweiligen Hilfsmittelnummer, die auch für die Kostenübernahme durch die Krankenkasse relevant ist. Es sind sowohl Produkte gelistet, die lediglich die gesetzliche Zuzahlung erfordern, als auch Produkte, die trotz Hilfsmittelnummer mehrkostenpflichtig sind.
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